Süßkartoffel-Karotten-Puffer

Süßkartoffel-Karotten-Puffer

Noch nicht bewertet
Noch nie gekocht
Gesamtzeit
30 Min.
Aktiv
30 Min.
vegetarischglutenfrei möglicheinfrierbarvorkochbar
Zutaten
4 Portionen

Die Quelle rechnet mit 4 Personen.

  • 500 g Süßkartoffel (das ist eine große)
  • 3 Karotten
  • 3 Frühlingszwiebeln (oder 1 rote)
  • 2 Eier
  • 80 g Haferflocken
  • 120 Stärke (Kartoffelstärke, oder Maisstärke)
  • 1 Glas Apfelmus (oder Apfelmark zum Dippen!)
Zubereitung
  1. Olivenöl, oder Avocadoöl wären die tollsten Öle zum Verwenden und wenn es geschmacksneutraler sein soll natives Rapsöl.
  2. Gewürze:
  3. Salz/Pfeffer
  4. eine Prise ZImt
  5. Die Süßkartoffel wird geschält. Dann wird diese, genauso wie die Karotten mit der Gemüsereibe (groben Seite) gerieben – das ist definitiv die meiste Arbeit, macht aber auch gute Oberarme :-). Am besten direkt auf ein Baumwoll Geschirrtuch - dann werden die Raspeln gleich etwas trockener.
  6. Die Frühlingszwiebel in Ringe schneiden.
  7. Jetzt stellst du eine große Pfanne auf, in diese kommt ’ne gute Portion raffiniertes Öl und dieses erhitzt du jetzt schon mal, damit sie gleich schön heiß ist.
  8. In die ausgedrückten Raspeln kommen jetzt die 2 verquirlten Eier, sowie die Haferflocken und die Speisestärke. Alles gut vermengen. Wenn der "Teig" fertig ist, muss er verarbeitet werden. Je länger er steht, desto mehr Flüssigkeit wird er ziehen und die Puffer werden nicht knusprig.
  9. Mit 2 Esslöffeln nimmst du jetzt jeweils eine Portion Raspelmischung und gibst sie direkt ins heiße Öl. Das Öl sollte gleich blubbern – dennoch natürlich nichts verbrennen. Auf mittlere, bis mittelhohe Hitze runterschalten runterschalten am besten. Wenn so viele Puffer in der Pfanne sind, wie reinpassen, lässt du diese erst 5 Min. anbraten, dann wenden und nochmal 5 Min. Bzw. - je nachdem wie heiß du gestellt hast - es sollte erst gewendet werden, wenn die Unterseite schön knusprig ist.
  10. In der Zwischenzeit wird der Ofen vorgeheizt auf 100 Grad und Ober-/Unterhitze, denn wenn eine Pfannenportion Puffer fertig ist, kommen diese aufs Backblech, in den Ofen zum Warmhalten und die nächste Ladung in die heiße, Bratpfanne.
  11. Zum Anrichten gibst du dann jeweils die Puffer auf den Teller, mit Apfelmark und gerne etwas Zimt. Mhhhh ... das war soooooo lecker!
Unsere Notizen
Ideen für den Kinderteller
Höchstwahrscheinlich wirst du deinem Kind eine größere Freude damit machen, wenn du die Puffer mit Apfelmark servierst und zwar getrennt voneinander :-)
Tipps und Tricks
Lieber ohne Ei?
Selbstverständlich gibts jedes Rezept bei mir auch ohne Eier. Hierfür müssen wir erstmal wissen, dass ein Ei niemals etwas fester zusammen hält, sondern eher das Gegenteil - es macht lockerer. Also das Ei im Kuchen, oder im Puffer dient dazu dazu, dass der Teig lockerer wird. Im Kuchen ersetzt man dann Eier häufig mit Apfelmus - eben weil der Teig durch die Feuchtigkeit "weicher" wird. Und im Puffer? Da ersetzen wir das Ei auf keinen Fall mit etwas das feuchter macht, weil wir die Puffer ja knusprig wollen - also in diesem Fall wird das Ei nicht ersetzt, sondern einfach weg gelassen. Dir wird dann die Feuchtigkeit vom Ei etwas fehlen, aber wenn du deine Raspel mit allen übrigen Zutaten zusammen gerührt hast, wirst du diese einfach 15 Min. stehen lassen und feststellen, dass die Raspel wieder genug Feuchtigkeit gezogen haben, dass du alles auch so gut zusammen rühren kannst.
Welche Stärke ist am besten?
Mein Favorit ist immer Maisstärke. Ich finde, die klebt besser als Kartoffelstärke. Aber vielleicht spinne ich auch :-) Das perfekte Gericht zum Vorbereiten und Aufwärmen: Aufwärmen ja – die Puffer kannst du super wieder in der Pfanne „nach braten“ dann sind sie wieder top knusprig. Vorbereiten ist eher nicht drin – da die Raspel dann echt zeitig verarbeitet werden müssen, sonst wird nichts knusprig.
Lässt sich diese Köstlichkeit gut einfrieren?
Ja. Auf jeden Fall. Einfach portionsweise einfrieren und auch am besten direkt die gefrorenen Puffer in der Pfanne anbraten.
Quelle: Familienküchen-Club „So isst Deine Familie“
Erstmals 11.01.2026, zuletzt überarbeitet 23.05.2026, 1 ältere Fassung(en) vorhanden